AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Dienstleistungen der RS Entrümpelungs & Renovierungsservice Rau Nadine & Schultzman Katja GbR, nachstehend als Auftragnehmer bezeichnet.

§1. Art und Umfang der Leistung
Alle Leistungen werden wie im Angebot/Auftrag vereinbart ausgeführt. Auftragsänderungen bzw. -erweiterungen haben nur Gültigkeit, wenn sie nach Art und Umfang vom Auftragnehmer schriftlich, gegebenenfalls auch mündlich bestätigt werden. Als schriftlich in diesem Sinne gilt auch eine Email ohne qualifizierte elektronische Signatur.

§2. Abnahme der Leistung, Gewährleistung und Haftung
Die Leistungen des Auftragnehmers gelten als auftragsgerecht erfüllt und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich nach Leistungserbringung, bis spätestens 24h nach der Entrümpelung schriftlich begründete Einwände erhebt. Werden vom Auftraggeber bei der vertraglich festgelegten Leistung Mängel beanstandet, so ist der Auftragnehmer zunächst zur Nachbesserung berechtigt. Weitere Gewährleistungsansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche können hieraus nicht geltend gemacht werden.

Schadensersatz kann nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers geltend gemacht werden. Bei einmaligen Leistungen ist die Ersatzpflicht auf den hierfür vereinbarten Rechnungsbetrag begrenzt.

§ 3 Terminverzug durch den Kunden

1. Termine sind, gleich aus welchen Gründen, mind. 1 Werktag vorher abzusagen. Im Falle einer nicht fristgerechten Absage eines Termins gilt folgendes:

a) Bei Absagen innerhalb von 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin bleibt die Verpflichtung zur Zahlung von 50% des Preises jenes gebuchten Termins gemäß der gebuchten Leistung bestehen.

b) Erscheint der Kunde nicht zum vereinbarten Termin und sagt diesen Termin auch nicht mindestens 24 Stunden vorher ab, sind wir berechtigt, dem Kunden den nicht rechtzeitig abgesagten Termin gemäß § 615 BGB in Rechnung zu stellen. Ein Anspruch auf Ersatzleistung seitens des Kunden besteht nicht.

§4. Preise
Die angegebenen Preise sind Bruttopreise und verstehen sich inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

§5. Nachbesserung/Reklamation
Bei ordentlicher Reklamation muss der Auftraggeber den Auftragnehmer unverzüglich nach erfolgter Entrümpelung informieren. Die Reklamation ist innerhalb einer Frist von 48 Stunden nach Entrümpelungsdatum in schriftlicher Form bei dem Auftragnehmer vorzulegen, bei postalischer Reklamation gilt das Datum des Poststempels. Im Umfang einer Reklamation können nur Leistungen
berücksichtigt werden, die Gegenstand des Auftrages sind.

Der Auftraggeber muss dem Auftragnehmer das Recht zur kostenlosen Nachbesserung in angemessener Frist einräumen. Versäumt der Auftraggeber diese Fristen gilt die Leistung als ordnungsgemäß erbracht (siehe §2 Abs.1). Der Auftragnehmer verpflichtet sich bei ordentlicher Reklamation, die reklamierte Leistung in einem für beide Parteien akzeptablen Zeitraum zu korrigieren. Dem Auftraggeber entstehen bei berechtigter und fristgerechter Reklamation keine zusätzlichen Kosten.

§6. Eigentumsübergang
Mit Beginn der Arbeiten auf der Baustelle, geht das Eigentum an der zu räumenden Einrichtung auf den Auftragnehmer über. Ausgenommen bleiben Wertgegenstände wie z. B. Bargeld, Wertpapiere oder Schmuck. Der Auftragnehmer übernimmt mit dem Auftrag nicht die Aufgabe, Wertgegenstände zu finden, zu erkennen oder zu bewerten. Für durch die Räumungsarbeiten verschwundene Wertgegenstände übernimmt der Auftragnehmer keinerlei Haftung.

§7. Haftungsbeschränkung
Nach Abschluss der Arbeiten erfolgt eine gemeinsame Kontrollbegehung des geräumten Gebäudes. Sollte der Auftragnehmer im Zuge der Räumungsarbeiten Schäden am Gebäude, insbesondere an Fenstern, Türen, Böden, Wänden, Fluren und Zuwegen verursacht haben, ist er verpflichtet diese dem Auftraggeber anzuzeigen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung zu unterhalten, die durch den Auftragnehmer verursachte Schäden übernimmt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle Leistungen auf Ihre Richtigkeit und das geräumte Gebäude auf Beschädigungen zu überprüfen. Mit Unterzeichnung eines Übergabeprotokolls stellt er den Auftragnehmer von jeder Haftung für Leistungsmängel und für Schäden am Gebäude frei. Sollte der Auftraggeber nicht für eine Begehung und für die Unterzeichnung des Übergabeprotokolls zur Verfügung stehen, ist er verpflichtet, einen verantwortlichen Dritten für diese Aufgabe zu bevollmächtigen. Für nachträglich festgestellte Mängel oder Schäden übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.

§8. Zahlungsbedingungen
Der Rechnungsbetrag ist spätestens binnen zwei (2) Wochen ab Zugang unserer Rechnung zu bezahlen. Sie können den Rechnungsbetrag auf unser auf der Rechnung angegebenes Konto überweisen. Geraten Sie mit der Zahlung in Verzug, so sind wir berechtigt, ab diesem Zeitpunkt Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) zu verlangen. Wir behalten uns insoweit vor, einen höheren Schaden nachzuweisen.

§9. Allgemeines
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB nichtig sein oder werden, so sind sie sinngemäß auszulegen und berühren die übrigen Bestimmungen nicht in ihrer Wirkung.

§10. Gerichtsstand
Für den Fall, dass es sich bei dem Auftraggeber um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen handelt, vereinbaren die Parteien als ausschließlichen Gerichtsstand den Sitz des Auftragnehmers.

§11. Datenspeicherung
Es wird darauf hingewiesen, dass geschäftsnotwendige Daten, soweit im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 26BDSG) zulässig, EDV-mäßig gespeichert und verwaltet werden.